R.I.P. - Fernmeldegeheimnis & Friends

Geschrieben am November 9th, 2007 by Kirika.
Kategorien: Reallife, Politik, Presse, Internet, Weltgeschehen, Fernsehn | .

Heute wurde der Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Kam grade im Radio.
Das Einzige, was noch fehlt, ist die Unterschrift vom Bundespräsidenten um das Gesetz in seinen “aktiven” Zustand zu versetzen. Doch was ist, wenn dieser nicht unterschreibt?
Nirgendwo im Grundgesetz ist vorgemerkt, ob er dies darf oder nicht, ob er gezwungen werden kann oder ob er, wie vorgesehen, seinem Gewissen und gesunden Menschenverstand unterworfen ist.

Dennoch - sobald seine Unterschrift drauf ist, ist das Ding rechtsgültig. Und wenn es dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, genau dann wird die erste Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Begründung: Das Gesetz verletzt die Bürgerrechte auf Informelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis.

Diese sind unmissverständlich im Grundgesetz vermerkt und jedes Gesetz, das ein Grundgesetz verletzt ist de facto rechtsungültig.

Alle Daten, die durch dieses Gesetz gesammelt werden, sind meiner Meinung nach nicht als Beweise vor Gericht zugelassen (sollte es so weit kommen), da sie auf illegale Weise (eben durch dieses Gesetz) gesammelt wurden.

Aber ich denke, das größte Problem wird die Umsetzung sein:
Wer sammelt? Was alles?

Die Frage, wer sammeln wird, wird uns wohl bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts noch eine Weile beschäftigen. Die Kosten für Datenträger, Personal usw. wird der Staat nur sehr ungern stellen.
Aber die Internetprovider wollen das ebensowenig - dumm gelaufen.

Was alles? Besser gesagt: Wie lange können wir das sammeln?
Wenn ca. 50 Millionen Menschen alltäglich mehrmals das Telefon nutzen, 2 E-Mails schreiben und 4 SMS über den Tag verteilt auch, so ergibt sich pro Tag eine Eintragssumme von ca. 500.000.000 .
Ganz schön große Zahl. Auch wenn wir heutzutage Datenspeicher haben, die bald die 1-Terrabyte-Grenze überschreiten werden, ist diese Masse nicht ohne großen Aufwand gut zu überwältigen.
Man muss bedenken, jeden Tag kommen wieder so viele Einträge zusammen, die gesamt für 1 Jahr gespeichert werden.
Am Ende eines Jahres hätten wir ca. 182.500.000.000 Einträge.
In Zeiten wie unseren, in denen die Kommunikation immer mehr zunimmt, kann man sich denken, dass es bei diesen Einträgen nicht bleiben wird.
Im Gegenteil, diese Zahl wird wachsen, je intensiver wir das Telefon, E-Mail, SMS und Handy nutzen.
Wenn man jetzt überlegt, dass dazu noch Einträge hinzukommen wann und wo und wie lange ein Telefon genutzt wurde, wenn man bedenkt, dass auch noch Einträge dazukommen, welche Server man als Nutzer angesurft hat usw, wird diese Zahl da oben wohl nur ein Bruchteil dessen sein, was da auf die Bundesregierung und die EU zukommt.

Darum warten wir nunmal ab, was der europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht dazu meinen.
Denn in der Form kommt dieses Gesetz garantiert nicht durch.

Weiterführender Link: Stoppt die VorratsdatenspeicherungTags:Bundesverfassungsgericht Gesetz Grundgesetz Staat Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung

3 Kommentare.

Comment on November 9th, 2007.

Der Beitrag ist ja nett geschrieben. Aber leider übersieht dabei jemand den Gesetzesvorbehalt aus Art. 10 II GG. Das Fernmeldegeheimnis darf nämlich durch Gesetz eingeschränkt werden. ;) Und genau so ein Gesetz hat der Deutsche Bundestag verabschiedet.

Der Bundespräsident darf ein Gesetz übrigens nur dann nicht ausfertigen - sprich unterschreiben - wenn es evident verfassungswidrig ist. Ansonsten - so wohl auch bei diesem Gesetz - muss er unterschreiben.

Comment on November 10th, 2007.

Komisch, in Gemeinschaftskunde wurde heut diskutiert, ob der Bundespräsident wirklich unterschreiben muss.

Übrigens: Gilt der Gesetzesvorbehalt noch, wenn ein Gesetz im Grundgesetz gewissermaßen damit ausser Kraft gesetzt wurde? Dadurch könnte man ja gleich nur noch solche Gesetze mit der Begründung “Gesetzesvorbehalt” verabschieden. Denke mal, da wird der Gesetzesvorbehalt gezielt missbraucht um ein Gesetz durchzudrücken, was den materiellen Rechtsstaat schädigt bzw ausser Kraft setzt.
Desweiteren wurde der Gesetzesvorbehalt nur für Ausnahmen gedacht, bspw. bei Telefonüberwachungen bei Tatverdächtigen.
Wollen die Bundestagsabgeordneten nun etwa jeden Bundesbürger zum Tatverdächtigen irgendeiner Straftat abstempeln?
Können wir ja gleich wieder die DDR und deren Staatssicherheit in der Form “Jeder überwacht jeden” einführen. Ist ja nur noch ein kleiner Schritt…

Comment on November 11th, 2007.

Gesetzgebungsorgan ist der Deutsche Bundestag nicht der Bundespräsident. Das beantwortet die Frage nach dem “unterschreiben müssen” sehr deutlich. Würde das von seinem “Gusto” abhängen, wäre er das Gesetzgebungsorgan, mit unseren Verfassung nicht zu vereinbaren.

Der Gesetzesvorbehalt ist dafür gedacht, dass man eben grundrechtsrelevante Eingriffe trotzdem legitimieren kann, wie zum Beispiel Freiheitsstrafen oder die Pflicht, für Autos einen Füherschein haben zu müssen.

Ich will das verabschiedete Gesetz mit nichten rechtfertigen oder verteidigen, ich wollte nur einfach auch diesen Denkfehler hinweisen. Denn durch den Gesetzesvorbehalt verstösst das Gesetz nicht automatisch gegen das Fernmeldegeheimnis.

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