Saftblog die Zweite
Nachdem das Saftblog in Form einer Abmahnung schonmal vor einem Jahr auf die Mütze kriegte,
geht der Abmahnwahn nun schon in Runde Zwei. (Ich weiss, ich lese viel SpOn heute.)
Irgendwie interessant, es heißt doch so schön “Der Blitz schlägt nicht zwei Mal an der selben Stelle ein.”
Scheinbar tut er das doch. Und zwar mit voller Härte.
Nunja, ich könnte jetzt gemein sein und sagen “Shit happens.”.
Allerdings kann die Sachlage, wie Google sie formuliert, wirklich missverstanden werden.
Es wäre deswegen nett, wenn Google sich doch als Vermittler in der Sache zeigen würde und die abmahnende Firma zur außergerichtlichen Einigung überzeugen würde.
Eine Frage bleibt jedoch noch:
Ab wann ist ein Blogbetreiber, der über eine Firma/seine Firma schreibt, denn Privatperson und ab wann gilt er als “Firma”?Tags:Abmahnung Copyright Google Google Earth Saftblog Urheberrecht
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